Öffnung für Flüchtlinge
Der Bundestag (bzw. Bundesrat) kann einen Gesetzesentwurf zunächst vorlegen und dann verabschieden, der vorsieht, die Grenzen zu öffnen, das Bleiberecht für Flüchtlinge zu stärken, Integrationskurse (Sprachkurse) für alle anzubieten und frühere Arbeitserlaubnisse für die in Deutschland lebende Asylbewerber zu erlassen. Weiterhin bietet Deutschland an, die Drittstaatenregelung des Schengenabkommens zu Gunsten der Grenzländer neu zu regeln. Es gelangen dadurch mehr Flüchtende nach Deutschland.
Das Asylgesetz kann zugunsten der AsylbewerberInnen geändert werden. Derzeit ist es für
Flüchtlinge aus bestimmten Ländern nicht möglich, legal, das heißt, mit gültigem Visum, nach
Deutschland einzureisen und erst recht nicht, hier zu arbeiten und länger zu leben. Seit der
Drittstaaten-Regelung (1993) hat kein Asylbewerber Anspruch auf Asyl in Deutschland, wenn
er/sie auf dem Landweg – d.h. über so genannte „sichere Drittstaaten“ – nach Deutschland
einreist. Dies zu verändern erleichtert die „Grenzländer“ mit fast unzumutbaren Belastungen und
den Flüchtenden eine bessere Unterbringung. Die Fluchtgründe bzw. Fluchtmotive spielen dabei
keine Rolle, da sie dieser Regelung untergeordnet sind.
Mehr Information:
http://didf.de/didfjugend/wenn-man-flieht-um-sich-zu-retten-und-dennoch-keinmensch-wird/